Viele Autofahrer und Verkehrsteilnehmer glauben, mit einer Rechtsschutzversicherung seien sie im Straßenverkehr rundum abgesichert. Doch gerade im Verkehrsrecht lauern häufige Missverständnisse – und diese können im Ernstfall teuer werden. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht kläre ich die 5 häufigsten Irrtümer auf.
Fakt ist: Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt nur Kosten, die im Vertrag ausdrücklich abgedeckt sind. Typischerweise sind das gesetzliche Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und notwendige Sachverständigen- oder Zeugenkosten.
Nicht gedeckt sind dagegen zum Beispiel:
Nein. Ein Versicherungsfall muss nach Vertragsbeginn entstanden sein. Schließen Sie die Police erst nach einem Unfall, Bußgeldbescheid oder anderen Vorfall ab, greift der Schutz in der Regel nicht. [bussgeld-experten](https://www.bussgeld-experten.de/kosten-rechtsschutz)
Ausnahmen sind selten und nur in speziellen Tarifen möglich – verlassen Sie sich im Zweifel nicht darauf.
Auch das ist nicht richtig. Ob sich ein Einspruch lohnt, hängt von den Erfolgsaussichten und den konkreten Risiken ab – nicht allein davon, ob eine Versicherung die Kosten übernimmt.
Gerade bei drohendem Fahrverbot oder hohen Bußgeldern kann ein Einspruch sinnvoll sein – auch ohne Versicherung. Umgekehrt kann ein Einspruch trotz Versicherung unnötige Kosten verursachen, wenn die Erfolgsaussichten gering sind.
Falsch. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt das Kostenrisiko – aber nicht Ihre Entscheidung. Ob Sie klagen, einen Vergleich eingehen oder ein Verfahren einstellen, liegt bei Ihnen als Mandant.
Wichtig: Auch mit Versicherung sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen, bevor Sie prozessuale Schritte einleiten.
Ein weit verbreiteter Irrtum. Die Kfz-Haftpflichtversicherung wehrt Ansprüche Dritter gegen Sie ab. Der Verkehrsrechtsschutz hingegen finanziert Ihre eigene rechtliche Interessenvertretung – etwa bei:
Beide Versicherungen ergänzen sich – sie ersetzen sich nicht.
Selbst mit Rechtsschutzversicherung bleibt die Frage: Lohnt sich der Rechtsweg im konkreten Fall? Als Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfe ich Ihre Erfolgsaussichten, erkläre Risiken und zeige Alternativen auf – transparent und verständlich.
Drei Gründe sprechen für die Anfarge durch einen Anwalt:
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