Jetzt anrufen und beraten lassen!

0170 380 36 32

5 Irrtümer über eine Rechtsschutzversicherung

Was eine Rechtschutzversicherung übernimmt

Viele Autofahrer und Verkehrsteilnehmer glauben, mit einer Rechtsschutzversicherung seien sie im Straßenverkehr rundum abgesichert. Doch gerade im Verkehrsrecht lauern häufige Missverständnisse – und diese können im Ernstfall teuer werden. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht kläre ich die 5 häufigsten Irrtümer auf.

Hinweise vom Fachanwalt

Irrtum 1: „Die Rechtsschutzversicherung zahlt immer alles”

Fakt ist: Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt nur Kosten, die im Vertrag ausdrücklich abgedeckt sind. Typischerweise sind das gesetzliche Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und notwendige Sachverständigen- oder Zeugenkosten.

Nicht gedeckt sind dagegen zum Beispiel:

  • Selbstbehalte, die im Vertrag vereinbart wurden
  • Honorare über die gesetzlichen RVG-Gebühren hinaus
  • Fälle, deren Ursache vor Vertragsbeginn oder in der Wartezeit liegt
  • Bestimmte Rechtsgebiete, wenn diese nicht im Vertrag enthalten sind (z. B. nur Verkehrsrecht, aber kein Arbeitsrecht)

Irrtum 2: „Ich kann die Versicherung einfach nach dem Vorfall abschließen”

Nein. Ein Versicherungsfall muss nach Vertragsbeginn entstanden sein. Schließen Sie die Police erst nach einem Unfall, Bußgeldbescheid oder anderen Vorfall ab, greift der Schutz in der Regel nicht. [bussgeld-experten](https://www.bussgeld-experten.de/kosten-rechtsschutz)

Ausnahmen sind selten und nur in speziellen Tarifen möglich – verlassen Sie sich im Zweifel nicht darauf.

Irrtum 3: „Mit Rechtsschutzversicherung lohnt sich ein Einspruch immer”

Auch das ist nicht richtig. Ob sich ein Einspruch lohnt, hängt von den Erfolgsaussichten und den konkreten Risiken ab – nicht allein davon, ob eine Versicherung die Kosten übernimmt.

Gerade bei drohendem Fahrverbot oder hohen Bußgeldern kann ein Einspruch sinnvoll sein – auch ohne Versicherung. Umgekehrt kann ein Einspruch trotz Versicherung unnötige Kosten verursachen, wenn die Erfolgsaussichten gering sind.

Irrtum 4: „Die Versicherung entscheidet, ob geklagt wird”

Falsch. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt das Kostenrisiko – aber nicht Ihre Entscheidung. Ob Sie klagen, einen Vergleich eingehen oder ein Verfahren einstellen, liegt bei Ihnen als Mandant.

Wichtig: Auch mit Versicherung sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen, bevor Sie prozessuale Schritte einleiten.

Irrtum 5: „Verkehrsrechtsschutz = Kfz-Haftpflicht”

Ein weit verbreiteter Irrtum. Die Kfz-Haftpflichtversicherung wehrt Ansprüche Dritter gegen Sie ab. Der Verkehrsrechtsschutz hingegen finanziert Ihre eigene rechtliche Interessenvertretung – etwa bei:

  • Schadensersatzforderungen nach einem Unfall
  • Bußgeld- oder Strafverfahren (z. B. bei drohendem Fahrverbot)
  • Streitigkeiten mit Werkstatt, Händler oder der eigenen Versicherung

Beide Versicherungen ergänzen sich – sie ersetzen sich nicht.

Fragen und Antworten


Erhalten Sie eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung Ihres Falls

Sie benötigen schnelle Hilfe? Kontaktieren Sie mich jetzt!

Persönlicher Termin

Buchen Sie einen Termin in meiner Kanzlei in Berlin Steglitz Zehlendorf.

Meine Empfehlung

Telefonische Erstberatung

Rufen Sie mich an und erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls.

Jetzt anrufen!

Tel. 0170 380 36 32

Mo–So von 9–22 Uhr

Online Sofortcheck

Füllen Sie den Fragebogen aus und erhalten Sie eine Einschätzung Ihres Falls.


Ihre Vorteile

  • Qualitätssiegel staatlich autorisierter „Fachanwalt für Verkehrsrecht“
  • Schnellere Einarbeitung in Ihren Fall als ein normaler Anwalt
  • Spezialisiert auf die Bereiche Bußgeld und Verkehrsstraftaten

Ich setze mich diskret und kompetent dafür ein, dass Sie Ihr Recht bekommen.