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Wann droht der Verlust der Fahrerlaubnis?

Der Verlust der Fahrerlaubnis ist eine der härtesten Konsequenzen im Verkehrsrecht. Er bedeutet nicht nur, dass man das Auto stehen lassen muss, sondern kann auch berufliche und private Folgen haben. Nachfolgend erklärt Rechtsanwalt Oliver Schüler aus seiner Praxis fünf typische Situationen, in denen der Führerschein ernsthaft in Gefahr ist.

Trunkenheit im Straßenverkehr (§ 316 StGB)

Wer mit mehr als 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration ein Fahrzeug führt, gilt als absolut fahruntüchtig – unabhängig davon, ob ein Unfall passiert. Schon ab 0,3 Promille kann eine Strafbarkeit vorliegen, wenn Ausfallerscheinungen hinzukommen.

Konsequenzen:

  • Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr
  • Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate
  • Sperrfrist für die Neuerteilung und häufig eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung)

Fachanwalt Schüler rät: Schweigen Sie bei einer Kontrolle und lassen Sie sich anwaltlich vertreten, bevor Sie eine Aussage machen.

Drogen am Steuer (§ 24a StVG)

Bereits der Nachweis von Betäubungsmitteln (z. B. Kokain, Amphetamin) im Blut genügt, um den Führerschein zu verlieren – selbst wenn keine Auffälligkeiten im Fahrverhalten vorliegen.

Konsequenzen:

  • Sofortiger Entzug der Fahrerlaubnis
  • Strafverfahren und Punkte in Flensburg
  • MPU-Pflicht für die Wiedererteilung

Selbst der einmalige Konsum kann genügen, wenn keine klare Trennung zwischen Konsum und Fahren besteht.

Wiederholte Verkehrsverstöße und zu viele Punkte

Im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg werden Punkte für Verkehrsverstöße gespeichert. Bei acht Punkten droht automatisch der Entzug der Fahrerlaubnis.

Beispiele:

  • Mehrfache Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Handy am Steuer
  • Abstandsverstöße
  • Rotlichtvergehen

Wer frühzeitig reagiert, kann Punkte abbauen oder mit anwaltlicher Hilfe gegen Bescheide vorgehen, bevor es zu spät ist.

Fahrerflucht (§ 142 StGB – unerlaubtes Entfernen vom Unfallort)

Selbst kleine Blechschäden können schwerwiegende Folgen haben, wenn man sich vom Unfallort entfernt, ohne die Feststellung der Personalien zu ermöglichen.

Konsequenzen:

  • Strafverfahren
  • Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
  • Regelmäßig Entzug der Fahrerlaubnis und Sperrfrist von mindestens sechs Monaten

In manchen Fällen kann eine frühzeitige Schadensregulierung und anwaltliche Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft den Entzug abwenden.

Medizinische oder psychische Zweifel an der Fahreignung

Nicht nur Verkehrsdelikte, sondern auch gesundheitliche Gründe können den Führerschein gefährden. Dazu zählen:

  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Diabetes mit Bewusstseinsstörungen
  • Epilepsie oder Demenz
  • Alkohol- oder Drogenabhängigkeit

In diesen Fällen ordnet die Behörde häufig ein ärztliches Gutachten oder eine MPU an. Wer diese Untersuchungen verweigert oder nicht besteht, verliert die Fahrerlaubnis ebenfalls.

*Der Verlust der Fahrerlaubnis kann schnell eintreten – oft schneller, als Betroffene denken. *

Rechtsanwalt Oliver Schüler aus Berlin prüft Bescheide, entwickelt Verteidigungsstrategien und begleitet Mandanten von der ersten Anhörung bis zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Frühzeitige Beratung ist der beste Schutz vor langfristigen Konsequenzen.


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