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Bußgeldkatalog - nützlich oder nicht

Wie der Bußgeldbescheid täuschen kann

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht kenne ich die Gefahr, wenn Sie vorschnell auf einen Bußgeldbescheid reagieren. Leider wird auf Seiten wie “Bußgeldkatalog” oft der Eindruck erweckt, dass es einen verbindlichen Katalog gibt, nach dem Verstöße geahndet werden. Tatsache ist, dass in der “Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung – BKatV) bestimmte Beträge als Regelsätze festgelegt werden. Ich rate dringend dazu, vor einer Prüfung den Bescheid weder zu akzeptieren noch Zahlungen zu leisten.

Geschwindigkeitskontrolle

Keine Bußgelder zahlen ohne anwaltliche Prüfung

Der Bußgeldbescheid erscheint wie ein wichtiges amtliches Dokument. Viele meine Mandanten zweifeln nicht daran, dass es korrekt erstellt wurde. Sie schauen oft lediglich in den Bußgeldkatalog um sich zu vergewissern, dass die Höhe des Bußgeldes stimmt. Aber ein Bußgeldbescheid muss bestimmte Angaben enthalten, wie §66 OWiG festlegt. Sie müssen dem Bescheid Angaben über:

  • Die Person des Betroffenen und etwaiger Nebenbeteiligter,
  • die zur Last gelegten Tat mit Zeit und Ort,
  • die gesetzlichen Merkmale der Ordnungswidrigkeit sowie
  • angewendete Bußgeldvorschriften

entnehmen können. Ferner müssen Hinweise auf die Beweismitteln und die Folgen enthalten sein.

Achtung fehlerhafte Bußgeldbescheide sind gültig

Weder ein Formfehler noch eine falsche Beweiserhebung führen dazu, dass der Bußgeldbescheid ungültig wird. Wenn Sie keinen Einspruch einlegen oder das Bußgeld zahlen, wird er rechtsgütig. Daher rate ich dringend den Bescheid sofort von mir prüfen zu lassen. Nur wenn rechtzeitig widersprochen wird, ist er anfechtbar.

Was der Bußgeldkatalog nicht erwähnt

Wer bei Rot über eine Ampel fuhr oder einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt wurde, schaut oft in einen Bußgeldkatalog, um sich über die zu erwartende Strafe zu informieren. Dort wird aber ein etwaige Eintragung im Fahreignungsregister oft nicht berücksichtigt.

Generell kann eine Äußerung in einem Anhörungsbogen, der häufig zunächst bei Ihnen eintrifft zu einer höheren Strafe führen. Daher rate ich grundsätzlich keine Angaben zu machen. Setzen Sie sich umgehend mit mir in Verbindung, wenn Sie einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid erhalten. Ein Bußgeldkatalog ist für Sie keine Hilfe.

Einspruch ist nicht immer sinnvoll

Manchmal sollten Sie das Bußgeld und vielleicht sogar eine kurzfristiges Fahrverbot hinnehmen. Wer beispielsweise genüßlich am Joint zieht, während er ein Auto lenkt, sollte froh sein, nur wegen zu schnellen Fahrend ein Bußgeld auferlegt zu bekommen. Jeder Widerspruch führt zu einer Prüfung in der Regel zu einem Verfahren. Dabei werden eventuell auch vorherige vergehen mit berücksichtigt.

Als erfahrener Rechtsanwalt für Verkehrsrecht rate ich daher dringend, mich zunächst mit der Prüfung des Falles zu beauftragen, bevor Sie selbst tätig werden.


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