Einmal nicht aufgepasst, einmal zu schnell gefahren oder bei Rot noch schnell über die Ampel – viele Autofahrer glauben, solche Situationen seien „nur ein kleiner Verstoß“. Doch was viele unterschätzen: Schon scheinbar harmlose Fehler im Straßenverkehr können dazu führen, dass Sie Ihre Fahrerlaubnis verlieren.
Ob durch Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) – der Führerschein ist schneller weg, als man denkt. Und ohne Fahrerlaubnis steht nicht nur die Mobilität auf dem Spiel, sondern oft auch der Job, die Familie und die persönliche Freiheit. Rechtsanwalt Oliver Schüler, Fachanwalt für Verkehrsrecht, erklärt in diesem Beitrag, wie es so schnell zum Führerscheinverlust kommen kann – und was Sie rechtzeitig dagegen tun können.
Die Liste ist länger, als viele denken. Hier die wichtigsten Ursachen im Überblick:
Seit der Reform des Punktesystems im Mai 2014 gilt:
•Ab 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.
•Ab 4 Punkten erhalten Sie eine Ermahnung, ab 6 Punkten eine Verwarnung.
•Punkte gibt es für schwere Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten – z. B. für Tempoverstöße, Rotlichtverstöße, Abstandsverletzungen oder Alkohol am Steuer.
Ein Fahrverbot wird oft bei:
•Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 26 km/h (bei Wiederholung)
•Rotlichtverstößen
•Handy am Steuer
•Abstandsunterschreitungen
ausgesprochen. Die Dauer beträgt in der Regel 1 bis 3 Monate. Danach bleibt der Führerschein erhalten – allerdings kann es zur Probezeitverlängerung oder Punkteeintragung kommen.
Verstöße, die über eine Ordnungswidrigkeit hinausgehen – etwa:
•Fahren ohne Fahrerlaubnis
•Trunkenheit im Verkehr
•unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht)
•Nötigung oder Gefährdung
führen in vielen Fällen zu einem gerichtlichen Entzug der Fahrerlaubnis. Die Sperrfrist zur Neuerteilung beträgt meist 6 Monate bis 1 Jahr.
Wer durch Alkohol, Drogen, übermäßige Punkte oder wiederholtes Fehlverhalten auffällt, muss häufig zur medizinisch-psychologischen Untersuchung. Bestehen Sie die MPU nicht, wird Ihnen die Fahrerlaubnis nicht neu erteilt – auch wenn das Fahrverbot bereits abgelaufen ist.
Fallbeispiele aus der Praxis
Beispiel 1: Der Pendler
Ein Handwerker aus Brandenburg wird innerhalb von 10 Monaten dreimal mit über 25 km/h zu schnell geblitzt. Folge: Fahrverbot, 4 Punkte, und durch vorherige Verstöße rutscht er auf 8 Punkte – Fahrerlaubnis weg.
Beispiel 2: Die junge Fahrerin
Eine 19-jährige Fahranfängerin nutzt das Handy am Steuer, ignoriert eine rote Ampel und begeht eine Abstandsunterschreitung. Innerhalb der Probezeit führt das zu einer Verlängerung, einem Aufbauseminar und schließlich zur MPU-Anordnung. Ohne Vorbereitung scheitert sie – und verliert die Fahrerlaubnis auf unbestimmte Zeit.
Beispiel 3: Der Selbstständige
Ein Unternehmer fährt betrunken nach einem Kundentermin. Mit 1,4 Promille wird er von der Polizei gestoppt. Folge: Sofortiger Führerscheinentzug, Strafverfahren, medizinisches Gutachten und lange Sperrfrist – der Führerschein ist für viele Monate weg, wichtige Aufträge gehen verloren.
Wenn Sie Ihren Führerschein abgeben mussten oder ein Verlust droht, ist schnelles Handeln entscheidend. In vielen Fällen gibt es rechtliche Möglichkeiten, um:
•Bußgelder zu reduzieren,
•Punkte zu vermeiden,
•ein Fahrverbot in eine Geldstrafe umzuwandeln oder
•Sperrfristen zu verkürzen.
Ein erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht wie Oliver Schüler kann Akteneinsicht nehmen, die Beweislage prüfen und Ihre Verteidigungsstrategie abstimmen.
Der Führerschein ist in Deutschland eine Erlaubnis – keine Garantie. Wer sich im Straßenverkehr wiederholt grob falsch verhält, kann ihn auch ohne Strafverfahren verlieren – zum Beispiel durch:
•Anzweiflung der Fahreignung durch die Führerscheinbehörde
•negative MPU-Ergebnisse
•behördliche Einschätzungen bei Drogen- oder Alkoholmissbrauch
Selbst der bloße Besitz von Betäubungsmitteln, auch ohne Einfluss auf die Fahrt, kann die Fahrerlaubnis gefährden – das zeigen viele aktuelle Urteile.
1.Kleine Bußgelder ernst nehmen: Jeder Punkt zählt – auch wenn die Strafe gering erscheint.
2.Niemals ohne rechtliche Prüfung zahlen, wenn Punkte oder Fahrverbot drohen.
3.MPU-Vorbereitung frühzeitig beginnen – idealerweise mit professioneller Begleitung.
4.Aufmerksam fahren, besonders in der Probezeit oder bei vorhandenen Punkten.
5.Rechtzeitig beraten lassen, wenn ein Brief von der Behörde oder ein Bußgeldbescheid eintrifft.
Viele Betroffene glauben, sie müssten die Maßnahmen der Behörden einfach hinnehmen. Das ist ein Irrtum. Es gibt häufig rechtliche Spielräume:
•Ein Fahrverbot kann unter Umständen verschoben oder vermieden werden.
•Die Verjährung von Punkten oder Ordnungswidrigkeiten kann greifen.
•Die Beweisführung bei Blitzern, Videoaufnahmen oder Alkoholtests ist anfechtbar.
•Verwaltungsakte der Fahrerlaubnisbehörde können gerichtlich überprüft werden.
Ein spezialisierter Rechtsanwalt prüft genau, welche Strategie für Ihren Fall sinnvoll ist.
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht verfügt Oliver Schüler über fundiertes Know-how, langjährige Erfahrung und einen klaren Fokus auf die Verteidigung Ihrer Mobilität. Er kennt die Abläufe bei Behörden, Gerichten und Verkehrspsychologen – und setzt sich persönlich für Ihre Rechte ein.
Ob Sie eine MPU vermeiden, ein Fahrverbot abwenden oder eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis erreichen möchten – in der Kanzlei Schüler erhalten Sie individuelle Beratung und rechtliche Unterstützung auf höchstem Niveau.
Ein kurzer Fehler im Straßenverkehr kann große Folgen haben. Der Verlust der Fahrerlaubnis trifft viele Menschen unvorbereitet – aber nicht alternativlos. Mit der richtigen juristischen Unterstützung können Sie schlimmere Konsequenzen vermeiden und Ihre Mobilität schützen.
Rechtsanwalt Oliver Schüler steht Ihnen zur Seite – kompetent, erfahren und engagiert.
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