Wer sich hinters Steuer setzt, sollte nicht nur einen Führerschein besitzen und fahrtüchtig sein – sondern auch bestimmte Dokumente und Gegenstände stets im Fahrzeug mitführen. Denn bei einer Verkehrskontrolle kann das Fehlen wichtiger Unterlagen oder Ausrüstung schnell teuer werden. In besonders ernsten Fällen drohen sogar Punkte in Flensburg oder Bußgelder.
Rechtsanwalt Oliver Schüler, Fachanwalt für Verkehrsrecht, zeigt Ihnen, was Sie bei jeder Autofahrt gesetzlich mitführen müssen – und welche zusätzlichen Dinge im Ernstfall helfen können.
Ganz oben auf der Liste: der gültige Führerschein. Ohne ihn dürfen Sie kein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen.
Achtung:Tipp vom Anwalt: Sollten Sie den Führerschein einmal vergessen haben, ist das zunächst nur eine Ordnungswidrigkeit. Wenn Sie ihn innerhalb einer Frist nachreichen, kommen Sie meist mit einem Verwarngeld davon.
Neben dem Führerschein ist auch der Fahrzeugschein – korrekt: Zulassungsbescheinigung Teil I – mitzuführen. Er dokumentiert, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen ist und Sie zur Nutzung berechtigt sind.
Vorgaben:
Hinweis: Der Fahrzeugschein darf nicht dauerhaft hinter der Windschutzscheibe liegen – er ist ein offizielles Dokument und sollte sicher verstaut, aber griffbereit sein.
Seit Juli 2014 gilt in Deutschland: In jedem Auto muss mindestens eine Warnweste vorhanden sein – nach DIN EN 471 oder EN ISO 20471.
Wichtig zu wissen:
Bußgeld bei Verstoß: ca. 15 Euro – kann im Ernstfall aber die Sicherheit aller Beteiligten gefährden.
Ein Verbandskasten ist gesetzlich vorgeschrieben. Er muss den Vorgaben der DIN 13164 entsprechen und vollständig sowie nicht abgelaufen sein.
Tipp vom Fachanwalt:
Das Warndreieck ist Pflichtbestandteil jedes Fahrzeugs – egal ob Privat-Pkw oder gewerblich genutztes Auto.
Anforderungen:
Hinweis: In anderen EU-Ländern gelten z. T. strengere Pflichten. Wenn Sie im Ausland unterwegs sind, empfiehlt sich eine rechtzeitige Überprüfung der jeweiligen Vorschriften.
Wer gegen die Mitführpflichten verstößt, riskiert Verwarn- oder Bußgelder – auch ohne konkrete Gefährdung. Die Summen mögen gering wirken, doch im Ernstfall können solche Mängel die Versicherungspflicht, Unfallabwicklung oder sogar die Strafbarkeit beeinflussen – etwa wenn ein fehlender Verbandskasten Erste Hilfe verhindert hätte.
Rechtsanwalt Oliver Schüler prüft für Sie:
Seine Leistungen im Überblick:
✅ Verteidigung bei Bußgeldern, Punkten & Fahrverboten
✅ Beratung bei Führerscheinentzug oder MPU
✅ Schadensregulierung nach einem Unfall
✅ Vertretung bei Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten
✅ Unterstützung bei Problemen mit Versicherung oder Werkstatt
Ein kurzer Blick in Ihr Auto kann Ihnen viel Ärger ersparen. Führerschein, Fahrzeugschein, Warnweste, Warndreieck und Verbandskasten gehören bei jeder Fahrt dazu. Wer vorbereitet ist, kommt nicht nur sicher, sondern auch rechtlich geschützt ans Ziel.
Bei Fragen oder Problemen steht Ihnen Rechtsanwalt Oliver Schüler jederzeit zur Verfügung – kompetent, zuverlässig und persönlich.
Kanzlei Oliver Schüler – Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht.
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