Jetzt anrufen und beraten lassen!

0170 380 36 32

Wissen Sie, was Sie bei einer Autofahrt immer dabei haben müssen?

Wer sich hinters Steuer setzt, sollte nicht nur einen Führerschein besitzen und fahrtüchtig sein – sondern auch bestimmte Dokumente und Gegenstände stets im Fahrzeug mitführen. Denn bei einer Verkehrskontrolle kann das Fehlen wichtiger Unterlagen oder Ausrüstung schnell teuer werden. In besonders ernsten Fällen drohen sogar Punkte in Flensburg oder Bußgelder.
Rechtsanwalt Oliver Schüler, Fachanwalt für Verkehrsrecht, zeigt Ihnen, was Sie bei jeder Autofahrt gesetzlich mitführen müssen – und welche zusätzlichen Dinge im Ernstfall helfen können.

1. Führerschein – das wichtigste Dokument im Straßenverkehr

Ganz oben auf der Liste: der gültige Führerschein. Ohne ihn dürfen Sie kein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen.

Achtung:
  • Eine Kopie reicht nicht aus – es muss immer das Original dabei sein.
  • Der alte rosafarbene oder graue Papierführerschein ist zwar (noch) gültig, muss aber in den kommenden Jahren stufenweise gegen den neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat umgetauscht werden.

Tipp vom Anwalt: Sollten Sie den Führerschein einmal vergessen haben, ist das zunächst nur eine Ordnungswidrigkeit. Wenn Sie ihn innerhalb einer Frist nachreichen, kommen Sie meist mit einem Verwarngeld davon.

2. Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)

Neben dem Führerschein ist auch der Fahrzeugschein – korrekt: Zulassungsbescheinigung Teil I – mitzuführen. Er dokumentiert, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen ist und Sie zur Nutzung berechtigt sind.
Vorgaben:

  • Das Original muss immer im Auto sein – eine Kopie reicht nicht.
  • Der Schein muss auf Verlangen der Polizei oder anderen Behörden vorgezeigt werden können.

Hinweis: Der Fahrzeugschein darf nicht dauerhaft hinter der Windschutzscheibe liegen – er ist ein offizielles Dokument und sollte sicher verstaut, aber griffbereit sein.

3. Warnweste – Pflicht seit 2014

Seit Juli 2014 gilt in Deutschland: In jedem Auto muss mindestens eine Warnweste vorhanden sein – nach DIN EN 471 oder EN ISO 20471.

Wichtig zu wissen:

  • Die Weste muss griffbereit im Fahrzeuginneren liegen, etwa im Handschuhfach oder unter dem Sitz – der Kofferraum genügt nicht.
  • Die Pflicht gilt für Pkw, Lkw und Busse – nicht für Motorräder.
  • Nur eine Weste ist Pflicht – für weitere Insassen wird das Tragen empfohlen, ist aber nicht vorgeschrieben.

Bußgeld bei Verstoß: ca. 15 Euro – kann im Ernstfall aber die Sicherheit aller Beteiligten gefährden.

4. Verbandkasten – auf das Verfallsdatum achten!

Ein Verbandskasten ist gesetzlich vorgeschrieben. Er muss den Vorgaben der DIN 13164 entsprechen und vollständig sowie nicht abgelaufen sein.

Tipp vom Fachanwalt:

  • Prüfen Sie regelmäßig das Verfallsdatum der sterilen Teile.
  • Ein abgelaufener Verbandskasten gilt als unvollständig – und das kann zu einem Verwarngeld führen.
  • Seit 2022 dürfen zusätzlich zwei Corona-Schutzmasken enthalten sein – verpflichtend ist dies derzeit nicht mehr, kann sich aber je nach Pandemieentwicklung wieder ändern.

5. Warndreieck – für jeden Unfall oder Panne

Das Warndreieck ist Pflichtbestandteil jedes Fahrzeugs – egal ob Privat-Pkw oder gewerblich genutztes Auto.
Anforderungen:

  • Es muss funktionstüchtig und jederzeit einsatzbereit im Fahrzeug vorhanden sein.
  • Bei einer Panne oder einem Unfall muss es in ausreichender Entfernung zur Gefahrenstelle aufgestellt werden:
  • - 100 Meter auf Landstraßen
  • - 150 bis 400 Meter auf Autobahnen
  • Wer kein Warndreieck mitführt oder es nicht nutzt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 15 Euro – oder mehr bei konkreter Gefährdung.

6. Was sonst noch sinnvoll ist – keine Pflicht, aber empfohlen
Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Dingen gibt es weitere Gegenstände, die nicht verpflichtend, aber sehr empfehlenswert sind:

  • Eiskratzer & Scheibenenteiser im Winter
  • Starthilfekabel
  • Taschenlampe
  • Abschleppseil oder -stange
  • Getränke und Snacks bei längeren Fahrten
  • Kleingeld für Parkautomaten (falls keine App funktioniert)
  • Sicherheitsweste für jeden Insassen
  • Kfz-Versicherungsnummer oder -karte
  • Notrufnummern bzw. Pannenhilfe-Kontakte

Hinweis: In anderen EU-Ländern gelten z. T. strengere Pflichten. Wenn Sie im Ausland unterwegs sind, empfiehlt sich eine rechtzeitige Überprüfung der jeweiligen Vorschriften.

Was droht bei Verstößen?

Wer gegen die Mitführpflichten verstößt, riskiert Verwarn- oder Bußgelder – auch ohne konkrete Gefährdung. Die Summen mögen gering wirken, doch im Ernstfall können solche Mängel die Versicherungspflicht, Unfallabwicklung oder sogar die Strafbarkeit beeinflussen – etwa wenn ein fehlender Verbandskasten Erste Hilfe verhindert hätte.

Was tun bei einer Kontrolle oder einem Bußgeldbescheid?
Wenn Sie in eine Verkehrskontrolle geraten und z. B. der Führerschein nicht vorzeigbar ist oder der Verbandskasten abgelaufen war, kann ein Bußgeldbescheid folgen.

Rechtsanwalt Oliver Schüler prüft für Sie:

  • Ist der Vorwurf berechtigt?
  • Wurden Fristen oder Formfehler gemacht?
  • Lässt sich der Bescheid anfechten?
  • Gibt es Spielraum für Reduzierung oder Einstellung?

Ihr Ansprechpartner bei allen Fragen rund ums Verkehrsrecht
Ob Verkehrskontrolle, Bußgeldbescheid, Fahrverbot oder Führerscheinentzug: Rechtsanwalt Oliver Schüler ist als Fachanwalt für Verkehrsrecht spezialisiert auf alle Belange rund ums Autofahren.

Seine Leistungen im Überblick:

✅ Verteidigung bei Bußgeldern, Punkten & Fahrverboten
✅ Beratung bei Führerscheinentzug oder MPU
✅ Schadensregulierung nach einem Unfall
✅ Vertretung bei Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten
✅ Unterstützung bei Problemen mit Versicherung oder Werkstatt

Lieber vorbereitet als überrascht

Ein kurzer Blick in Ihr Auto kann Ihnen viel Ärger ersparen. Führerschein, Fahrzeugschein, Warnweste, Warndreieck und Verbandskasten gehören bei jeder Fahrt dazu. Wer vorbereitet ist, kommt nicht nur sicher, sondern auch rechtlich geschützt ans Ziel.
Bei Fragen oder Problemen steht Ihnen Rechtsanwalt Oliver Schüler jederzeit zur Verfügung – kompetent, zuverlässig und persönlich.
Kanzlei Oliver Schüler – Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht.


Erhalten Sie eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung Ihres Falls

Sie benötigen schnelle Hilfe? Kontaktieren Sie mich jetzt!

Persönlicher Termin

Buchen Sie einen Termin in meiner Kanzlei in Berlin Steglitz Zehlendorf.

Meine Empfehlung

Telefonische Erstberatung

Rufen Sie mich an und erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls.

Jetzt anrufen!

Tel. 0170 380 36 32

Mo–So von 9–22 Uhr

Online Sofortcheck

Füllen Sie den Fragebogen aus und erhalten Sie eine Einschätzung Ihres Falls.


Ihre Vorteile

  • Qualitätssiegel staatlich autorisierter „Fachanwalt für Verkehrsrecht“
  • Schnellere Einarbeitung in Ihren Fall als ein normaler Anwalt
  • Spezialisiert auf die Bereiche Bußgeld und Verkehrsstraftaten

Ich setze mich diskret und kompetent dafür ein, dass Sie Ihr Recht bekommen.