Alkohol und Drogen im Straßenverkehr gehören zu den häufigsten Ursachen schwerer Unfälle in Deutschland. Schon geringe Mengen können die Fahrtüchtigkeit massiv beeinträchtigen – und rechtlich gravierende Folgen haben. Gerade in Zeiten wie der Vorweihnachtszeit, an Feiertagen, während Volksfesten oder in den Sommermonaten führen Polizei und Behörden vermehrt Kontrollen durch.
Rechtsanwalt Oliver Schüler, Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin, erklärt, warum besondere Vorsicht geboten ist, welche Strafen drohen und warum anwaltliche Hilfe in solchen Fällen unverzichtbar ist.
Ein Glas Bier oder ein kleiner Joint – viele Fahrer unterschätzen die Wirkung. Bereits ab 0,3 Promille kann die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt sein. Wer dann einen Unfall verursacht, macht sich strafbar. Ab 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, ab 1,1 Promille absolute Fahruntüchtigkeit – eine Straftat.
Bei Drogen gilt eine noch strengere Linie: Schon kleinste Mengen von Kokain oder Amphetaminen im Blut reichen aus, um den Führerschein zu verlieren. Anders als bei Alkohol gibt es hier keine festen Promillegrenzen, sondern nahezu null Toleranz.
Die Polizei richtet ihre Kontrollen gezielt auf Zeiten, in denen viele Menschen feiern oder unterwegs sind:
„Gerade in solchen Zeiten ist die Wahrscheinlichkeit, in eine Kontrolle zu geraten, besonders hoch“, erklärt Rechtsanwalt Schüler.
Die Folgen hängen von Promillewert, Substanz und Situation ab:
Lediglich bei THC gibt es einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum, der je nach Konstitution bereut bei einem Joint überschritten werden kann.
Besonders schwer wiegen Wiederholungstaten. Hier drohen hohe Geldstrafen, längere Sperrfristen oder sogar Freiheitsstrafen.
Rechtsanwalt Schüler kennt aus seiner Praxis die häufigsten Fehler:
Nicht jeder Anwalt kennt die speziellen Abläufe und Verteidigungsstrategien in Verkehrsstrafverfahren. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht wie Oliver Schüler verfügt über:
Er prüft Messverfahren, Polizeiberichte und Gutachten kritisch. Häufig lassen sich Verfahren einstellen oder Strafen erheblich abmildern.
Und: Ein Fachanwalt kostet nicht mehr als ein allgemeiner Anwalt, da sich die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) richten.
Ein Mandant wurde nach einer Feier mit 1,2 Promille am Steuer erwischt. Neben Geldstrafe drohte der Führerscheinentzug für ein Jahr. Durch die Verteidigung von Fachanwalt Schüler konnte die Sperrfrist verkürzt werden, sodass der Mandant seinen Führerschein schneller zurückerhielt.
Alkohol und Drogen am Steuer sind kein Kavaliersdelikt. Sie gefährden nicht nur Leben, sondern haben auch rechtlich drastische Folgen. Wer in eine Kontrolle gerät oder beschuldigt wird, sollte keine unüberlegten Aussagen machen und sofort einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten.
Rechtsanwalt Oliver Schüler in Berlin bietet Mandanten kompetente Beratung, prüft die Erfolgschancen der Verteidigung und entwickelt individuelle Strategien – für den bestmöglichen Ausgang des Verfahrens.
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