Viele Autofahrer wissen grundsätzlich, dass Alkohol am Steuer gefährlich ist – für die eigene Sicherheit, für andere Verkehrsteilnehmer und natürlich auch für den Führerschein. Doch gerade in der Winter- und Feierzeit, auf Weihnachtsmärkten, Firmenfeiern oder privaten Treffen, geraten diese Regeln leicht in den Hintergrund. Ein Becher Glühwein als Einstieg, ein Glas Sekt zum Anstoßen – was kann schon passieren? Genau hier beginnt das Problem, denn insbesondere diese beiden Getränke werden häufig unterschätzt und führen schneller zu kritischen Promillewerten, als vielen bewusst ist.
Glühwein ist tückisch, weil er heiß und süß serviert wird. Der Alkoholgeschmack tritt in den Hintergrund, und die Gewürze überlagern den tatsächlichen Alkoholgehalt. Gerade in der Kälte steigt der warme Alkohol schneller ins Blut, sodass bereits ein Becher mitunter genügt, um den Bereich der 0,5-Promille-Grenze zu erreichen. Viele Besucher von Weihnachtsmärkten trinken in entspannter Atmosphäre problemlos zwei oder drei Becher – oft ohne zu merken, dass sie damit bereits deutlich oberhalb der Grenze liegen, ab der Autofahren zur Ordnungswidrigkeit oder sogar zur Straftat wird.
Achtung: Glühwein wird heiß serviert und wirkt daher weniger alkoholhaltig, als er tatsächlich ist.
Besonders problematisch:
Ähnlich unterschätzt wird Sekt. Er hat den Ruf eines „leichten“ Getränks, ideal zum Anstoßen oder als Aperitif. Doch durch die Kohlensäure wird der Alkohol besonders schnell aufgenommen. Schon ein Glas kann spürbar wirken, zwei Gläser reichen regelmäßig aus, um den Führerschein ernsthaft zu gefährden. Viele Menschen trinken Sekt nebenbei – beim Sektempfang, beim Begrüßungstrunk oder beim Feiern. Gerade das spontane Nachschenken macht es schwer, den Überblick zu behalten.
Sekt wird häufig bei Feiern „mal eben“ angestoßen.
Achtung: Schon ein bis zwei Gläser können ausreichen, um strafrelevante Werte zu erreichen.
Ab 0,5 Promille ist es kritisch. Wer mit diesem Wert oder höher in eine Polizeikontrolle gerät, muss beim ersten Verstoß bereits mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot rechnen. Dabei spielt das subjektive Gefühl keine Rolle – auch wenn man sich noch vollkommen fahrtüchtig glaubt.
Wichtig: Bereits 0,3 Promille können strafbar sein, wenn Ausfallerscheinungen auftreten.
Das eigentlich Perfide an Glühwein und Sekt ist die Fehleinschätzung, wie schnell der Körper Alkohol aufnimmt und wie lange er ihn abbaut. Der Abbau von Alkohol funktioniert langsam und konstant, bei den meisten Erwachsenen rund 0,1 Promille pro Stunde – mehr nicht.
Typische falsche Annahmen sind:„* Ein Glühwein ist kein Problem.“ – Doch: Er enthält mehr Alkohol als man schmeckt.Achtung: Selbst, wenn eine Feier am frühen Abend endet und man sich einigermaßen klar fühlt, kann am nächsten Morgen noch immer eine erhebliche Menge Restalkohol im Körper sein. Auch das kann den Führerschein kosten. 0,5 Promille benötigen 6–8 Stunden, um vollständig abgebaut zu werden.
Glühwein und Sekt wirken harmlos, bergen aber hohe Risiken für die Fahrerlaubnis. Schon geringe Mengen können dazu führen, dass man sich strafbar macht oder ein Fahrverbot erhält – oft ohne es zu bemerken. Wer verantwortungsvoll genießen und gleichzeitig den Führerschein schützen möchte, sollte klare Entscheidungen treffen: Alkohol und Autofahren passen nicht zusammen.
Wichtig: Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren müssen vollständig auf Alkohol verzichten, denn für sie gilt die 0,0-Promille-Grenze.
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