Wird ein Fahrzeug infolge eines Verkehrsverstoßes erfasst, erhält zunächst der Fahrzeughalter einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Viele Halter fragen sich dann: „Muss ich den Fahrer benennen – und was passiert, wenn ich es nicht tue?“ Die Antworten sind nicht immer leicht und hängen vom Einzelfall ab.
Fachanwalt Schüler informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie als Fahrzeughalter haben, welche Nachteile es bietet, wenn der Fahrer nicht genannt wird, und warum Sie niemals einen falschen Fahrer angeben sollten.
Grundsätzlich ist der Eigentümer oder Halter des Fahrzeugs nicht automatisch der Fahrer gewesen. Die Behörde muss daher den tatsächlichen Fahrer ermitteln. Der Halter ist jedoch verpflichtet, mit den Behörden kooperativ umzugehen und keine falschen Angaben zu machen. Aber eine explizite Auskunftspflicht des Halters gibt es nicht.
In vielen Fällen wird der Halter schriftlich aufgefordert, den Fahrer zu benennen. Eine* feste, verbindliche Auskunftspflicht,* den Fahrer immer zu benennen,* gibt es im Gesetz nicht*. Allerdings kann es praktische und rechtliche Nachteile haben, wenn keine Auskunft gegeben wird.
Wenn der Halter den Fahrer nicht benennt, kann Folgendes passieren:
Gerade Halter, die ihr Fahrzeug häufig anderen Personen überlassen, sollten dieses Risiko ernst nehmen. Eine anwaltliche Beratung kann helfen, die günstigsten Reaktionsmöglichkeiten zu klären.
Der Halter kann sich je nach Situation unterschiedlich entscheiden. Fachanwalt Schüler unterscheidet drei typische Varianten:
1. Halter gibt keine Auskunft zum Fahrer
2. Halter gibt an, selbst nicht gefahren zu sein
3. Halter gibt einen Fahrer an
Ich prüfe im Einzelfall, welche Variante für Sie rechts und verfahrensstrategisch sinnvoll ist.
Auf keinen Fall darf ein falscher Fahrer benannt werden. Sehr häufige Fehler sind:
Solche Angaben können weitreichende Folgen haben:
Fazit: Eine bewusst falsche Benennung eines Fahrers ist rechtlich nie zulässig und sollte strikt vermieden werden.
Im Verkehrsrecht ist oft wenig Spielraum für Fehler. Bereits kleine Formulierungen im Anhörungsbogen können später große Bedeutung haben. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann:
Fachanwalt Schüler unterstützt Sie dabei, Ihr Bußgeldverfahren lösungsorientiert zu gestalten und unnötige Strafen, Punkte oder Fahrverbote zu vermeiden.
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