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Cannabis-Konsum im Straßenverkehr

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht kann ich Ihnen die Beratung und Vertretung leisten, die Sie dringend benötigen, wenn bei Ihnen eine “Drogenfahrt” festgestellt wurde, die strafrechtliche Bedeutung haben könnte. Grundsätzlich gilt: Machen Sie von Ihrem Recht zur Aussageverweigerung Gebrauch, rufen Sie einen Anwalt an und lassen Sie sich Hinweise für das weitere Verhalten geben!

Besitz von Cannabis

Die Fahrerlaubnisbehörden sind dazu übergegangen, schon den Besitz von Marihuana oder Cannabis zum Anlass zu nehmen, an der Fahreignung zu zweifeln und deshalb eine teure medizinisch-psychologische Untersuchung anzuordnen. Doch die Argumentation der Behörden kann anwaltlich entkräftet werden.

Regelmäßiger Konsum

Ein Verdachtsmoment (Indiz) für regelmäßigen Cannabis-Konsum soll nach Auffassung mancher Fahrerlaubnisbehörden vorliegen, wenn der Fahrerlaubnisinhaber eine Menge an Cannabis besitzt, die nicht nur für einen gelegentlichen Konsum bestimmt zu sein scheint.

Fünf Joints pro Woche über einen Zeitraum von zwei Monaten werden als regelmäßiger Konsum bewertet. Bisweilen wird der regelmäßige Konsum schon ab einer Menge von 9 g Marihuana unterstellt. Solche Unterstellungen auf der Grundlage gewagter Berechnungen können widerlegt werden. Von maßgeblicher Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, über welchen Wirkstoffgehalt (THC) die festgestellte Besitzmenge verfügte. Eine Regel, wonach pro Tag nur eine Konsumeinheit verbraucht wird, so dass eine Streckung der Menge über einen Zeitraum von zwei Monaten möglich ist, existiert nicht.

Auffälligkeit unter Cannabis-Konsum im Straßenverkehr

Dies trifft jedoch nicht zu, wenn der Fahrer bei der Teilnahme am Straßenverkehr auffällig wird. Dann ist aufzuklären, ob die Person zwischen dem Konsum und dem Autofahren sicher trennen kann.

Hierzu hat die Rechtsprechung anhand der durch eine Blutprobe festgestellten THC-Werte im Blut Grundsätze aufgestellt: Bei bis zu 1,0 ng/ml THC im Blut geht die Rechtsprechung vom sicheren Trennungsvermögen aus. Ab 1,0 ng/ml THC im Blut entziehen die Führerscheinbehörden in der Regel sofort die Fahrerlaubnis; zwischen beiden Werten ist das Trennungsvermögen durch ein ärztliches Gutachten oder eine MPU aufzuklären.

Das bedeutet in der Konsequenz, dass bei festgestellten THC-Werten über 1,0 ng/ml Rechtsmittel gegen den Entzug der Fahrerlaubnis wenig aussichtsreich sind. Nur wenn der Tag, an dem der hohe THC-Wert festgestellt wurde, sehr weit zurückliegt, weil beispielsweise die Behörden die Akte sehr lange unbearbeitet ließen, kann eine Klage gegen die Entziehung im Einzelfall Erfolg haben.

In jedem Fall muss beachtet werden, dass Carbonsäure als Abbauprodukt von Cannabis noch über viele Wochen im Körper nachweisbar ist. In der Konsequenz müsste nach einem Cannabiskonsum das Auto für einige Wochen stehen gelassen werden. Es reicht nicht aus, nur einen Tag mit dem Autofahren auszusetzen.

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